Seitenbeginn Zur Hauptnavigation Zum Seiteninhalt

Ergänzung zur Pressemitteilung Nr. 2/22 vom 3. März 2022

Nr. 3.22
Erstellt von Thüringer Landessozialgericht

In Ergänzung zur Pressemitteilung Nr. 2/22 vom 3. März 2022 wird mitgeteilt, dass das Bundessozialgericht die gegen das Urteil des 7. Senats vom 25. November 2021, Az.: L 7 AS 623/17 gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 4. Oktober 2022 verworfen hat (Az.: B 4 AS 28/22 B).

Damit ist das Urteil des 7. Senats rechtskräftig. In dem Urteil hat der 7. Senat entschieden, dass das Jobcenter der Stadt Jena die Unterkunftskosten für die Jahre 2014 und 2015 nicht in dem erforderlichen Umfang zu Grunde gelegt hat, weil  das von dem Jobcenter zur Bemessung der Angemessenheitsgrenze der Kosten der Unterkunft  für die Stadt Jena herangezogene Konzept nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach.

 

gez.

Klaus Krome

Pressesprecher des Thüringer Landessozialgerichts

Diese Seite teilen

Weitere Werkzeuge