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Aufgaben der Sozialgerichtsbarkeit

Als unabhängige, besondere Verwaltungsgerichte entscheiden die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, die aus der generellen Zuständigkeit der allgemeinen Verwaltungsgerichtbarkeit ausgegliedert sind.

Die Sozialgerichtsbarkeit ist insbesondere zuständig für Streitigkeiten aus folgenden Rechtsgebieten:
gesetzliche Krankenversicherung
gesetzliche Unfallversicherung
gesetzliche Rentenversicherung einschließlich der Altershilfe für Landwirte
Arbeitslosenversicherung einschließlich der Arbeitsförderung
Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“)
Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes (seit 1. Januar 2005)
gesetzliche und private Pflegeversicherung
Kriegsopfer-, Soldaten- und Zivildienstversorgung
Erziehungsgeldrecht und Kindergeldrecht
Angelegenheiten des Opferentschädigungsgesetzes, des Bundesseuchengesetzes, des Impfschadensgesetzes und des Häftlingshilfegesetzes
Angelegenheiten nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz
Blindengeldangelegenheiten
Schwerbehindertenrecht
Kassenarzt- und Kassenzahnarztangelegenheiten.

Die vollständige Aufzählung der Zuständigkeiten der Sozialgerichtsbarkeit finden Sie in § 51 des Sozialgerichtsgesetzes.

Richterin in Robe Gesetzbücher haltend
Richterin in Robe Gesetzbücher haltend