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Was ist ein Gericht?

In Deutschland und Thüringen gibt es Gesetze,
damit Menschen gut zusammen leben können.
Manchmal gibt es Streit.
Zum Beispiel, weil sich manche nicht an die Gesetze halten.
Oder die Rechte von Menschen nicht beachtet werden.

Häufig entscheidet ein Gericht über den Streit.
Die Sitzung im Gericht nennt man auch Gerichts-Verhandlung.
Ein Richter oder eine Richterin entscheidet, was richtig ist.
Und was gemacht werden muss.
Das nennt man Gerichts-Urteil. 

Der ganze Ablauf heißt Verfahren.
Das beginnt mit einer Klage.
Klage bedeutet: Jemand bringt den Streit vor Gericht.
Es kommt zu einem Prozess, bei dem sich alle im Gericht treffen.
Wer Recht bekommt, hat den Prozess gewonnen.

Haupteingang Justizzentrum
Gebäude Justizzentrum Haupteingang, Bildrechte beim TMMJV

Was ist ein Sozial-Gericht?

Bei einem Sozial-Gericht geht es um Streit mit Behörden,
wie zum Beispiel Job-Center, Versicherungen oder Kranken-Kassen.
Verfahren beim Sozial-Gericht betreffen vor allem Menschen,
die Geld von Behörden bekommen.

Zum Beispiel:

  • kranke Menschen,

  • arbeitslose Menschen,

  • Menschen mit Behinderung,

  • alte Menschen,

  • Menschen, die Asyl beantragt haben.

Für Streit über diese Themen sind die Sozial-Gerichte zuständig:

  • Kranken-Versicherung,

  • Unfall-Versicherung,

  • Renten-Versicherung,

  • Arbeitslosen-Versicherung,

  • Pflege-Versicherung,

  • Grund-Sicherung, zum Beispiel Bürger-Geld,

  • Sozial-Hilfe,

  • Hilfen für Menschen mit Behinderung,

  • Geld für Asyl-Bewerber,

  • Eltern-Geld und Erziehungs-Geld,

  • Geld für Soldaten und Opfer von Krieg oder Gewalt,

Geld für Impf-Schäden

  • Geld für Ärzte und Zahn-Ärzte,

  • Geld für Menschen, die unschuldig und
    aus politischen Gründen im Gefängnis waren.
    Das gab es zum Beispiel in der DDR.

Das Gericht prüft:


Was steht in den Gesetzen?
Wieviel Geld müssen Menschen von Behörden bekommen?

Richter in Robe Gesetzbücher haltend
Richter in Robe, Gesetzbücher in den Händen haltend

Was machen die Sozial-Gerichte in Thüringen?

In Thüringen gibt es 4 Sozial-Gerichte.
Sie sind in Altenburg, Gotha, Nordhausen und Meiningen.
Wenn es einen Streit mit Behörden gibt,
entscheidet zuerst eines von den 4 Gerichten.

Die Richter und Richterinnen im Sozial-Gericht
beschäftigen sich ausführlich mit dem Streit.
Sie sprechen mit den Menschen, die Streit haben.
Sie fragen Fach-Leute nach ihrer Meinung.
Das sind zum Beispiel Ärzte und Ärztinnen.

Jedes Sozial-Gericht ist für eine bestimmte Gegend zuständig:

 

Sozial-Gericht Gotha:

  • Land-Kreis Gotha,

  • Land-Kreis Weimarer Land,

  • Ilm-Kreis,

  • Wartburg-Kreis,

  • die Städte Erfurt und Weimar

 

Sozial-Gericht Altenburg:

  • Land-Kreis Altenburger Land,

  • Land-Kreis Greiz,

  • Saale-Holzland- Kreis,

  • Saale-Orla-Kreis

  • die Städte Gera und Jena

 

 

Sozial-Gericht Nordhausen:

  • Land-Kreis Eichsfeld,

  • Land-Kreis Nordhausen,

  • Land-Kreis Sömmerda,

  • Kyffhäuser-Kreis,

  • Unstrut-Hainich-Kreis

 

 

Sozial-Gericht Meiningen:

  • Land-Kreis Hildburghausen,

  • Land-Kreis Saalfeld-Rudolstadt,

  • Land-Kreis Schmalkalden-Meiningen

  • Land-Kreis Sonneberg

  • die Stadt Suhl

Bei Streit mit Ärzten ist das Sozial-Gericht Gotha für ganz Thüringen zuständig.

 

Was macht das Landes-Sozial-Gericht Thüringen?

Zuerst entscheidet ein Sozial-Gericht
in Gotha, Altenburg, Nordhausen oder Meiningen.

Wenn man mit der Entscheidung nicht einverstanden ist,
kann man zum Landes-Sozial-Gericht gehen.
Das Fach-Wort ist: Berufung einlegen.

Das Landes-Sozial-Gericht ist in Erfurt.