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Elektronische Kostenmarke

Einführung der elektronischen Kostenmarke

Zum 01.12.2022 wurde die elektronische Kostenmarke im Freistaat Thüringen eingeführt. Mit der elektronischen Kostenmarke können über das Justizportal des Bundes und der Länder u.a. Gerichtskostenvorschüsse online sowie bargeldlos geleistet und bei den Thüringer Justizbehörden eingereicht werden. Dort erfolgt sodann die Entwertung der eingereichten Kostenmarken.

Gleichzeitig mit der Einführung der elektronischen Kostenmarke wurde der Verkauf der bisher verwendeten Gerichtskostenstempelabdrucke eingestellt (Einsetzung als Zahlungsmittel war noch bis 31.12.2022 möglich). Nicht verbrauchte Gerichtskostenstempelabdrucke können auf Antrag zurückerstattet werden. Der Antrag ist bei der Gerichtszahlstelle, bei der die Gerichtskostenstempelabdrucke erworben worden sind, einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Justizportal des Bundes und der Länder.