
Berufe in der Justiz
Die Justiz in Thüringen bieten vielfältige Möglichkeiten für eine berufliche Verwirklichung. Über die Einstellung in den höhren Justizdienst und die verschiedenen Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten in den Laufbahnen des gehobenen und mittleren Justizdienstes können Sie sich anhand der nachfolgenden Übersicht und der weitergehenden Verlinkungen informieren.

Höherer Dienst (Hochschulstudium)
Die klassischen juristischen Berufe
■ Richterin/Richter
■ Staatsanwältin/Staatsanwalt
erfordern ein Hochschulstudium (Abschluss: erste juristische Prüfung) und einen zweijährigen Vorbereitungsdienst (Abschluss: zweite juristische Staatsprüfung). Voraussetzung für die Aufnahme des juristischen Studiums ist in der Regel die allgemeine oder einschlägig fachgebundene Hochschulreife.
Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) ist zentral für die Einstellung von Proberichtern (m/w/d) für den richterlichen Dienst der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Fachgerichtsbarkeiten sowie für den Bereich der Staatsanwaltschaften zuständig.
Richter auf Probe beginnen ihren Dienst im Freistaat Thüringen – je nach Personalbedarf - entweder bei einem Gericht oder bei einer Staatsanwaltschaft. Ein fachlicher und/oder örtlicher Wechsel der Verwendung ist nach etwa 15 Monaten bis 2 Jahren grundsätzlich vorgesehen.
Weitergehende Informationen zur Einstellung in den höhren Dienst erhalten Sie auf der Homepage desMinisteriums.
Ausbildung und Studium
Das Thüringer Oberlandesgericht ist zentral für das duale Studium und die Ausbildung in der Thüringer Justiz zuständig.
Gehobener Dienst (Fachhochschulstudium):
Rechtspfleger/innen sind Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes. Sie sind an Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Ähnlich wie Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind sie ein sachlich unabhängiges Organ der Rechtspflege. In bestimmten Fachgebieten leiten sie das Verfahren (z. B. Grundbuch-, Register- oder Nachlassverfahren). Voraussetzung für das dreijährige Studium an einer Fachhochschule ist die Fachhochschulreife oder eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung.
Mittlerer Dienst (Ausbildung):
Die Ausbildung im mittleren Dienst wird in zwei Bereiche unterschieden:
- Ausbildung im allgemeinen Justizdienst und
- Ausbildung zur/m Justizwachtmeister/in.
Die Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Justizdienstes (Justizsekretär/in) sind für den reibungslosen Ablauf der Verfahren bei Gerichten und Staatsanwaltschaften verantwortlich und übernehmen büroorganisatorische und rechtsanwendende Tätigkeiten. Voraussetzung für die zweijährige Ausbildung sind entweder der Realschulabschluss oder der Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Gerichtsvollzieher/innen sind Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes mit einer Zusatzausbildung. Sie sind an Amtsgerichten tätig und mit der Vollstreckung von zivilgerichtlichen Urteilen, insbesondere mit der Vollstreckung beweglichen Vermögens, befasst. Sie sind u. a. für die Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen zuständig und nehmen die Abwicklung ihrer Verfahren eigenverantwortlich vor. Einstellungsvoraussetzung ist eine Ausbildung im mittleren Justizdienst oder eine als förderlich anerkannte Berufsausbildung.
Justizwachtmeister/innen (Justizoberassistent/in) haben die Aufgabe, für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu sorgen. Für die zweijährige Ausbildung wird der Realschulabschluss oder der Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung benötigt.