Bundessozialgericht
Das Bundessozialgericht hat seinen Sitz in Kassel.
Die Aufgabe des Bundessozialgerichts besteht vorrangig in der Wahrung der Rechtseinheit und der Fortbildung des Rechts. Hierzu klärt es grundsätzliche Fragen des Bundesrechts. Es prüft, ob die Entscheidungen der Sozialgerichte und der Landessozialgerichte mit dem Bundesrecht und dem Recht der Europäischen Union vereinbar sind. Damit bestimmt es maßgebend dessen Auslegung und Anwendung. Insoweit ist das Bundessozialgericht reine Rechtsinstanz. Es stellt weder neue Tatsachen fest noch legt es - von wenigen Ausnahmen abgesehen - Landesrecht aus.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundessozialgerichts.