Stabsstelle Innenrevision und Interne Meldestelle (HinSchG)
Stabsstelle Innenrevision und interne Meldestelle im Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz
Die Innenrevision ist unmittelbar dem Staatssekretär unterstellt und wird in seinem Auftrag im gesamten Geschäftsbereich der Thüringer Justiz tätig. Ihre Aufgaben ergeben sich aus Ziffer 7.2 der Richtlinie zur Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen (Thüringer Antikorruptionsrichtlinie – ThürAKRl) vom 24. Oktober 2024 (ThürStAnz 48/2024, S.1689 ff) bitte hier den Link zur ThürAKRl einfügen Richtlinie zur Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen ... | i. d. F. v. 24.10.2024 | gültig ab 01.01.2025
Alle öffentlichen Stellen und alle Beschäftigten unterstützen die Innenrevision bei der Durchführung ihrer Aufgaben.
Die Stabsstelle Innenrevision nimmt zugleich die Aufgabe nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vom 31. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 140) für den Geschäftsbereich des TMJMV und des nachgeordneten Geschäftsbereichs, einschließlich des Justizvollzugs, wahr (interne Meldestelle).
Erreichbarkeit der Stabsstelle Innenrevision und der internen Meldestelle:
E-Mail: | Innenrevision@tmjmv.thueringen.de |
Telefon: | +49 (0361) 57 351-1413 |
Post: | Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz |
Persönlich: | im Rahmen eines persönlichen Treffens |
Hinweisgeberschutzgesetz
Merkblatt zum Hinweisgeberschutzgesetz
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