Thüringer Transparenzportal
Das Transparenzgesetz gewährleistet einen Zugang zu amtlichen Information nicht nur auf Antrag, sondern besonders durch eine proaktive Bereitstellung durch die öffentlichen Stellen. Dieses umfassende Informationsrecht fördert die demokratische Meinungs- und Willensbildung und ermöglicht eine Kontrolle des staatlichen Handelns. Nach § 2 Abs. 6 Transparenzgesetz gilt dieses Gesetz für die Gerichte nur eingeschränkt.
