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Thüringer Transparenzportal

Das Transparenzgesetz gewährleistet einen Zugang zu amtlichen Information nicht nur auf Antrag, sondern besonders durch eine proaktive Bereitstellung durch die öffentlichen Stellen. ­Dieses umfassende Informationsrecht fördert die demokratische Meinungs- und Willensbildung und ermöglicht eine Kontrolle des staatlichen Handelns. Nach § 2 Abs. 6 Transparenzgesetz gilt dieses Gesetz für die Gerichte nur eingeschränkt.

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