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Anspruch auf Ausstellung eines unbefristeten Schwerbehindertenausweises?
Nr. 6.21Ein behördlich anerkannter schwerbehinderter Mensch hat keinen Anspruch auf Ausstellung eines unbefristeten (statt wie im Regelfall: befristeten) Schwerbehindertenausweises, auch wenn eine Änderung in seinem Gesundheitszustand nicht zu erwarten ist. Das hat das Thüringer Landessozialgericht in einem Berufungsverfahren entschieden. zur Detailseite